VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN DURCH VIDEOÜBERWACHUNGSANLAGE
Richtlinie und Informationen für betroffene Personen
Dieses Dokument beschreibt die Richtlinie der Einrichtung in Bezug auf die Videoüberwachung im Hinblick auf die Verwaltung und den Schutz personenbezogener Daten. Es enthält alle Informationen, die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (im Folgenden
„DSGVO“) und Artikel 4 des Gesetzes Nr. 300/1970 (im Folgenden
„Arbeitnehmerstatut“) verpflichtend und transparent bereitgestellt werden müssen.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlicher für die Verarbeitung der über das Videoüberwachungssystem erhobenen personenbezogenen Daten ist Armony S.p.A. (im Folgenden „Unternehmen“), Alleinaktionär mit Sitz in Caneva (PN), Via Pradego 32, PLZ 33070, erreichbar unter folgender E-Mail-Adresse: privacy@armonycucine.it.
Beschreibung und Zweck der Videoüberwachungsanlage
Unsere Videoüberwachung dient der Notwendigkeit und Möglichkeit, die Sicherheit der Aktivitäten, den Schutz des Eigentums – des Unternehmens, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, der Besucher – sowie die körperliche Unversehrtheit der Personen, die in unseren Räumlichkeiten tätig sind oder sich dort aufhalten, zu gewährleisten. Das Aufnahme- und Aufzeichnungssystem ist sowohl zur Prävention von rechtswidrigem Verhalten und vorsätzlichen Ereignissen
(Diebstahl, Sachbeschädigung und Vandalismus, andere Straftaten gegen Personen oder Eigentum) als auch zur Untersuchung von schädlichen oder nachteiligen Handlungen oder Ereignissen konzipiert.
Die Aufnahmegeräte befinden sich an den Zugängen zum Gelände und zu den Gebäuden, an verschiedenen Punkten innerhalb der Immobilien sowie in den dazugehörigen Bereichen. In bestimmten Räumlichkeiten und Bereichen finden derzeit oder können zukünftig berufliche Tätigkeiten oder damit zusammenhängende Aktivitäten statt, die daher alle Gegenstände von Videoaufzeichnung (Live- Bilder und/oder aufgezeichnete Bilder, je nach den in der Richtlinie beschriebenen Fällen)
Dies erfolgt stets streng im Einklang mit den Zwecken und Methoden, die in diesem Dokument angegeben sind.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
- Schutz des Unternehmensvermögens, der Mitarbeiter und Dritter
- Erhöhung der Sicherheit der im Unternehmen anwesenden Personen gegenüber Angriffen oder Bedrohungen
- Ermittlungs- oder Untersuchungszwecke durch berechtigte öffentliche Stellen (Strafverfolgungsbehörden und Ermittlungsbehörden)
- Prävention von Handlungen gegen die öffentliche Sicherheit und/oder Abschreckung von Straftaten oder potenziellen Störungen öffentlicher Dienste usw.
Die Rechtsgrundlage – also das, was die Verarbeitung auch ohne Einwilligung rechtmäßig macht – ist das berechtigte Interesse des Unternehmens an der Verfolgung der oben genannten Zwecke.
Grundsätze der Datenverarbeitung und deren Umsetzung
Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Grundsätze gemäß Artikel 5 der DSGVO (Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz, Angemessenheit,
Relevanz, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit) sowie in Übereinstimmung mit Artikel 4 Absatz III des Arbeitnehmerstatuts.
Die Kameras und das Aufzeichnungssystem sind in der Lage, Personen bei jeder Lichtbedingung (Tag und Nacht) zu identifizieren und dienen dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit der anwesenden Personen: Mitarbeiter, Partner und Besucher. Sie dienen der geordneten und sicheren Durchführung der Tätigkeiten innerhalb des überwachten Bereichs sowie dem Schutz des Immobilienvermögens des Verantwortlichen und der beweglichen Güter vor Ort, die sowohl dem Unternehmen als auch anderen Personen, einschließlich unserer Besucher, gehören können.
Das System ist rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, in Betrieb und zeichnet Bilder auf. Die Aufzeichnungen erfolgen auf Servern und digitalen Speichermedien und werden mit IT-Tools verwaltet.
Datenspeicherung
Die Bilder werden nicht länger gespeichert, als es für die oben beschriebenen Zwecke erforderlich ist, und in keinem Fall länger als
24 Stunden, es sei denn, es bestehen besondere, begründbare Anforderungen an eine längere Speicherung oder es müssen spezifische Anfragen berechtigter Stellen erfüllt werden. Nach Ablauf der maximalen Speicherfrist löscht das System die Bilder automatisch.
Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung
Die Bereitstellung der Daten ist mit dem Betreten der überwachten Bereiche verbunden und daher notwendig. vor dem Betreten des Sichtbereichs der Kameras wird der Passant durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen, dass er eine videoüberwachte Zone betritt. Wer nicht gefilmt werden möchte, muss daher vom Betreten des Bereichs absehen.
Kategorien der Datenempfänger
Die personenbezogenen Daten werden von internen, von Armony
S.p.A. autorisierten Personen verarbeitet, entsprechend ihren jeweiligen Aufgaben und den ihnen zugewiesenen Zugriffsprofilen. Zudem werden die Daten von einem externen Sicherheitsdienst verarbeitet, der zu diesem Zweck als Auftragsverarbeiter benannt wurde.
Rechte der betroffenen Personen
Gegenüber dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung haben die betroffenen Personen (jene, die gefilmt oder aufgezeichnet werden) die im DSGVO (Art. 15 bis 22) anerkannten Rechte.
Sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, haben sie das Recht, Zugang zu ihren personenbezogenen Daten zu verlangen, deren Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.
Zur Ausübung ihrer Rechte und für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten können sich die Betroffenen an das Unternehmen wenden, indem sie eine E-Mail an folgende Adresse schreiben: privacy@armonycucine.it.
Jede betroffene Person hat außerdem das Recht, eine Beschwerde bei der italienischen Datenschutzbehörde einzureichen: www.garanteprivacy.it.
Datenübermittlung in Drittländer oder internationale Organisationen
Die Videoaufzeichnungen werden nicht in Drittländer außerhalb Europas oder an internationale Organisationen übermittelt.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Das Videoüberwachungssystem wurde vom Territorialen Arbeitsinspektorat Udine - Pordenone am 10.02.2021 gemäß
Artikel 4 Absatz I des Gesetzes Nr. 300/1970, aktualisiert durch Artikel 23 des Gesetzesdekrets Nr. 151/2015, genehmigt.
Mit dieser Unternehmensrichtlinie erfüllt Armony S.p.A. nicht nur die Informationspflicht gegenüber allen betroffenen Personen und Besuchern der Einrichtung, sondern auch die Informationspflicht gegenüber den eigenen Arbeitnehmern gemäß Artikel 4 Absatz III des Arbeitnehmerstatuts hinsichtlich der Nutzung der Videoüberwachung und des Zugriffs auf die aufgezeichneten Bilder.
Überarbeitung und Aktualisierung des Systems und der Richtlinie
Eine etwaige Aktualisierung des Videoüberwachungssystems führt zur Überarbeitung dieses Dokuments sowie zu allen weiteren Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen des Arbeitnehmerstatuts und der geltenden Datenschutzvorschriften.
Insbesondere kann eine zusätzliche Genehmigung durch das zuständige Arbeitsinspektorat erforderlich sein, und die Mitarbeiter werden rechtzeitig und angemessen informiert – auch durch Aushang am Schwarzen Brett.
